Fragen & Antworten

Eure Hochzeit im Ausland ist einfacher, als vielleicht gedacht, denn wir nehmen Euch an die Hand. Wir sind Euer Hochzeitsdienstleister!
Trotzdem, wir möchten Euch bestmöglich informieren - von Anfang an. Los geht's...

Allgemeines

  • Was bringt uns die Buchung über hochzeit auf reisen?

    Unsere Kundenpaare genießen die Kompetenz eines Hochzeitsdienstleisters mit Sitzt in Deutschland: 

    rund 20 Jahre Erfahrung als Spezialist für Auslandshochzeiten 

    rund um Eure Hochzeit sind wir jederzeit telefonisch zu erreichen (24/7)

  • Rechtsgültig trauen oder (nur) symbolisch heiraten - Wie aufwendig wird das Ganze?

    Wie aufwendig die notwendigen Formalien zur Vorbereitung der rechtsgültigen Trauung im Ausland sind, bestimmt sich nach dem Reiseziel. Teils reicht der Reisepass – andernorts sind mehrere Dokumente zu besorgen oder gar ein Besuch beim heimischen Notar notwendig. Dinge, die stets von den Brautleuten selbst zu erledigen sind. Wir stehen hier beratend zur Seite. Möglich, dass die rechtsgültige Trauung selbst an Eurem Heimatort etwas einfacher ist. Es bleibt die Möglichkeit, sich Euer „Ja“-Wort nochmal im Rahmen einer tollen Zeremonie an Eurem Traumort zu geben.

Unsere rechtsgültige Trauung im Ausland

  • Sind wir alleine - brauchen wir Trauzeugen?

    In vielen Ländern sind Trauzeugen rechtlich Pflicht. Wenn Ihr alleine reist, stellen wir diese durch unsere örtlichen Partner gerne für Euch.

  • Brauche ich zur Trauung einen Übersetzer?

    Wenn Ihr die Landes- / Amtssprache am Hochzeitsziel nicht zumindest in Grundzügen beherrscht, schreiben nahezu alle Landesgesetze einen Übersetzer zwingend vor. In der Regel kann das eine örtliche Betreuung sein (wedding planner). Aber Vorsicht: an einigen Orten wird dafür ein offiziell anerkannter Dolmetscher vorgeschrieben (z.B. Istanbul).

  • Brauche ich Übersetzungen oder Beglaubigungen meiner Dokumente?

    Dokumente Eurer heimischen Behörde werden oft schon als internationale Dokumente (mehrsprachig) ausgestellt. Damit werden die früher notwendigen Übersetzungen und Beglaubigungen oft überflüssig. Dies gilt z.B. für: 

    Ehefähigkeitszeugnis 

    Auszug aus dem Geburtseintrag 

    Dies gilt natürlich nur, wenn der Inhalt Ihrer Dokumente auch in einer gültigen Amtssprache Eures Hochzeitsziels dargestellt ist. Wo dies nicht der Fall ist, wird eine beglaubigte Übersetzung in die entsprechende Sprache benötigt. 

    Ob die Hochzeitsdokumente von Eurem Reiseziel dann ins Deutsche übersetzt werden müssen, bestimmt allein Euer heimischer Standesbeamter (siehe auch unten). Fragt ihn / sie rechtzeitig vor Eurer Abreise, das erspart spätere Mühen. Mittlerweile akzeptieren viele Standesbeamte englischsprachige Dokumente. Ansonsten ist die Übersetzung ins Deutsche über uns natürlich möglich. Dies gilt auch für Ehedokumente von Eurem Hochzeitsziel, die in einer anderen Sprache vorliegen. 

  • Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis?

    Dies ist die amtliche Bestätigung über Euren Familienstand und belegt entsprechend dem deutschen Recht, ob Ihr eine Ehe eingehen dürft (wenn ledig, geschieden oder verwitwet) bzw. wenn nicht (verheiratet). In den meisten Ländern reicht ein gemeinsam ausgestelltes Zeugnis.

    In der Regel wird das Zeugnis mit aktuellem Stand - aber nicht älter als sechs Monate verlangt. 

    Auch wenn Geburtsurkunden (bzw. der aktuelle Auszug aus dem Geburtsregister) Auskunft über Euren Familienstand geben, bleibt es dem jeweiligen Standesbeamten am Hochzeitsziel überlassen evtl. zusätzlich ein Ehefähigkeitszeugnis zu verlangen.

  • Ab wann gelte ich zu Hause als verheiratet?

    Der Tag der Trauung gilt auch für die Anerkennung am Wohnort.

  • Muss ich eine Hochzeit im Ausland am Wohnort melden?

    Für deutsche und österreichische Staatsbürger gilt:  

    Eine förmliche Anerkennung der Trauung durch das heimische Standesamt bedarf es nur, wenn...  

    ...der Namen geändert werden soll.  

    ...ein Familienbuch beantragt werden soll (ist freiwillig).  

    ...Eure Steuerklasse geändert werden soll. 

     Für Schweizer Staatsbürger gilt:  

    Eure Ehedokumente & Beglaubigungen sind Eurer Landesvertretung noch am Reiseziel zu übergeben (Schweizer Konsulat). Dieses ergänzt Eure Papiere um die sog. Apostille (Legalisation, Amtssiegel) und übernimmt für Euch die Weiterleitung an Euer heimisches Familienregister (sog. „konsularischer Weg“). Ihr selbst müssen also zu Hause nicht zu Eurem Standesamt gehen.

  • Was sollte ich sonst noch wissen?

    Für den Fall der Fälle - Scheidu​ng: Für deutsche Staatsangehörige gilt - sofern beide Ehegatten deutsche Staatsangehörige sind, wird die im Ausland geschlossene Ehe nach deutschem Recht geschieden. Zuständig sind dann auch die deutschen Familiengerichte.

Unsere Zeremonie

  • Wo kann ich heiraten - ist das auch an meinem Wunschort möglich?

    Unser Arrangement kann in der Regel mit Eurem Wunschort kombiniert werden. 

    Und sollten Euch unsere Vorschläge für die „location“ noch nicht zusagen, lasst es uns einfach wissen!

  • Kann ich auf meine Trauzeremonie Einfluss nehmen?

    Standesamtlich heiraten im Ausland hat auch den Vorteil, dass Ihr Eure Hochzeit oft ganz nach Euren persönlichen Vorstellungen gestalten können. Nicht nur Ort und Ablauf, sondern auch Inhalte (Texte, Gedanken, etc.) sind veränderbar. Stimmt Euch rechtzeitig mit Eurem Standesbeamten ab.

Verschiedenes

  • Warum finden wir bei euch keine Checkliste?

    Wedding Planner geben ihren Kunden regelmäßig Checklisten: „Was ist bis zur Hochzeit alles zu erledigen?“ Und sie erinnern dann auch an ganz verschiedenen Erledigungen zu Hause - Ringe gravieren lassen und Kleidung aussuchen zum Beispiel. Wir verstehen uns aber nicht als klassischer Wedding Planner. Den organisatorischen Rahmen aller Erledigungen in der Heimat rund um eine Hochzeit können wir unseren Paaren nicht abnehmen. Als Dienstleister für Euer Hochzeitsarrangement konzentrieren wir uns auf die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der Trauung am Hochzeitsort. Und genau dafür nehmen wir Euch an die Hand! Wir melden uns rechtzeitig und sagen Euch detailliert, wann und was zu erledigen ist: Dokumentenbesorgung, Auswahl Brautstrauß, etc. Und wo (rechtlich und technisch…) immer möglich, unterstützen wir Euch dabei natürlich! 

     

    übrigens… 

    Eine umfangreiche Checkliste für die klassische Trauung mit Feier gibt’s zum Beispiel… >> hier 

     

  • Sollen wir die Trauringe am Reiseziel machen lassen?

    Wir empfehlen – nein! Einige Urlaubsziele sind zwar bekannt für günstigen Schmuck, Ihr solltet aber bedenken, dass Auswahl und Anpassung der Ringe Zeit in Anspruch nehmen. Zeit, die Ihr vielleicht lieber zur Erkundung Eures Reisezieles nutzen möchtet. Zudem kann selten garantiert werden, dass die Ringe wirklich bis zum Trautermin fertig sind.

  • Kann ich meine Hochzeitskleidung vor Ort leihen?

    Dies ist an vielen Zielen grundsätzlich möglich. Ihr solltet jedoch bedenken, dass Auswahl und Anpassung Zeit in Anspruch nehmen.